Kommunalrichtlinie vom September 2015: Chancen für Kommunen und die Umwelt
Im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative beschloss das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit eine neue Kommunalrichtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten (September 2015). Gemäß Förderprogramm erhalten Kommunen bis zu 52% an Ausgaben erstattet, wenn sie Klimaschutzprojekte in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen vorantreiben und durch den Einsatz neuer Technologien CO2-Emissionen um 50 — 80% reduzieren.
Außenbeleuchtung
Bei Umrüstung auf hocheffiziente LED-Technik mit Steuerung werden 20 — 31,25% der Investitionssumme vom Staat getragen. Insbesondere wird die Installation einer tageslichtabhängigen Regelungs- und Steuerungstechnik und einer zonenweisen Zu- und Abschaltung von Leuchten gefördert.
Voraussetzung für eine 20%-Förderung ist die Reduzierung von CO2-Emissionen um mindestens 70%, für eine 25%-Förderung müssen die Emissionen um 80% reduziert werden.
Innenbeleuchtung
Bei dem Einsatz hocheffizienter LED-Technik für die Beleuchtung von Schulen, Kitas, Sporthallen und weiteren öffentlichen Einrichtungen werden 30 – 37,5% des Investitionsvolumens gefördert. Auch hier liegt der Förderungsschwerpunkt auf dem Einbau einer tageslichtabhängigen Leistungs- und Präsenzsteuerung sowie einer zonenweisen Zu- und Abschaltung von Leuchten.
Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die CO2-Emissionen um mindestens 50% gemindert werden.
Für alle Neuinstallationen von Außen- und Innenleuchten gilt, dass die Leuchtensysteme eine angemessene wirtschaftliche Amortisationszeit aufweisen müssen.
Ausführliche Beratung
Ihr Selux Ansprechpartner vor Ort berät Sie im Einzelnen zu den Fördermöglichkeiten und findet mit Ihnen zusammen eine individuell passende Lösung für Ihr kommunales Sanierungsprojekt.
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Vereinfachte Antragsstellung
Anträge auf Zuwendung können ab sofort in folgenden Zeiträumen beim Projektträger Jülich gestellt werden:
vom 1. Oktober 2015 bis zum 31. März 2016
vom 1. Juli 2016 bis zum 30. September 2016
vom 1. Januar 2017 bis zum 31. März 2017
Weitere Informationen & Beratung
Kurz-Info: Broschüre „Das Klima schützen, Kommunen fördern“
Detail-Info: Klimaschutzinitiative und Investive Klimaschutzmaßnahmen
Vollversion: Offizielle Bekanntmachung der Kommunalrichtlinie